Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Talent Day
1 – Geltungsbereich, Teilnehmerinformation
(a) Der Winter Talent Day 2025 am 18. Jänner 2025 im Skigebiet Hinterstoder wird vom Österreichischen Paralympischen Committee veranstaltet. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die am Winter Talent Day 2025 teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.
(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmer:innen des Winter Talent Day 2025. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.talent-day.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.
(c) Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Österreichisches Paralympisches Committee, Clemens-Holzmeister-Straße 6, 1100 Wien oder E-Mail: office@oepc.at ) an den Veranstalter gerichtet werden.
2 – Anmeldung
(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter talentday@oepc.at gerne zur Verfügung.
(b) ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zur Veranstaltung Winter Talent Day 2025 ist über die Website www.talent-day.at möglich. Die Anmeldung ist bis einschließlich 22. Dezember 2024 möglich.
(c) PERSÖNLICHE und POSTALISCHE VORANMELDUNG ist per Mail an talentday@oepc.at möglich. Sie werden hierbei allerdings gebeten, ihre Anmeldung danach online zu vervollständigen.
(d) NACHNENNUNGEN sind nach dem 22. Dezember 2024 per Mail an talentday@oepc.at zu richten.
(e) Bei Anmeldung via Internet, über www.talent-day.at, erhalten alle Teilnehmer:innen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Der Erhalt der Anmeldebestätigung ist der Beweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurden.
3 – Teilnahme, Ausschluss
(a) Jede:r mit einer körperlichen und/oder Sehbehinderung im Alter zwischen 6 und 20 Jahren ist berechtigt am Winter Talent Day 2025 teilzunehmen. Kinder und Jugendliche können von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Teilnehmer:innen unter 16 Jahren müssen mit einer Begleitperson teilnehmen.
(b) Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
(c) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.talent-day.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters bzw. seines befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls ist der Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters oder seines Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen.
(d) Der Winter Talent Day 2025 findet bei jedem Wetter statt. Bei „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Kälte, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmer:innen.
(e) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihm befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einer Aktivstation des Winter Talent Day 2025 zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin gefährden würde.
4 – Haftungsausschluss
(a) Der Veranstalter oder dessen Vertreter:innen und Beauftragte haften nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung und den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für die Sponsoren und die Besitzer privater Wege bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen. Des Weiteren übernimmt der Veranstalter oder dessen Vertreter und Beauftragte keine Haftung für verlorene oder beschädigte Privatgegenstände.
(b) Bei „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Kälte, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung etwaiger entstandener An- und Abreisekosten abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens des Veranstalters, den Teilnehmer:innen Schadenersatz zu leisten.
(c) Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einer der Aktivstationen des Winter Talent Day 2005 ihren Gesundheitszustand von einem Arzt/einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer:innen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung zur Veranstaltung verfügen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
(d) Der/Die Teilnehmer:in erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie, bis auf die jeweilige Körper- und/oder Sehbehinderung gesund ist. Er/Sie ist damit einverstanden, dass er/sie von der weiteren Teilnahme am Winter Talent Day 2025 ausgenommen wird, wenn er/sie Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
5 – Datenerhebung
5.1. Anmeldung
Mit der Anmeldung stimmt der/die Teilnehmer:in der Erfassung und Verwendung aller im Online-Formular angeführten Daten durch das Österreichische Paralympische Committee (ZVR-Zahl: 044322068, 1100 Wien, Clemens-Holzmeister-Straße 6, https://oepc.at), zum Zwecke der Teilnahme am Winter Talent Day 2024 zu. Der/die Teilnehmer:in stimmt weiters zu, dass die Daten (Name des/der Teilnehmer:in, Angaben zur Behinderung, Alter) seitens der Firma Ottobock SE & Co. KGaA (Prenzlauer Allee 242, D-10405 Berlin), rein zum Zweck der Bereitstellung von Sportprothesen und Equipment zum Testen im Zuge der Veranstaltung Winter Talent Days 2025, verarbeitet werden.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Abwicklung der Veranstaltung und die Bereitstellung des Equipments notwendig.
Im Rahmen des Winter Talent Day 2025 (Samstag, 18. Jänner 2025) werden Fotografien und/oder Filme erstellt. Der / die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass diese Aufnahmen in verschiedenen Medien, Publikationen und Presse- Berichterstattungen (Print/TV/Online) veröffentlicht werden. Dies betrifft auch Fotos bzw. sonstige Bild- und Tonaufnahmen der Teilnehmer:innen und deren entschädigungsloser Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung, Verwendung und Verwertung durch den Verantwortlichen und den/die Fotograf:in, sofern damit keine berechtigten Interessen des/der Teilnehmer:in am eigenen Bild betroffen sind (dies ist dann jedenfalls nicht der Fall, wenn der/die Teilnehmer:in bei der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit im Rahmen der Veranstaltung fotografiert oder gefilmt wird) und überträgt der/die Teilnehmer:in in diesem Umfang die ihm/ihr zustehenden diesbezüglichen (Verwertungs-) Rechte unentgeltlich an das Österreichische Paralympische Committee (ZVR-Zahl: 044322068, 1100 Wien, Clemens-Holzmeister-Straße 6, https://oepc.at,) bzw. den/die Fotograf:in dieser Materialien. Dies gilt insbesondere auch für die Verwertung und Verwendung dieser Materialien für (auch kommerzielle) Werbezwecke des Verantwortlichen welcher Art und in welchen (Bild und Ton) Formaten auch immer, bspw. auf der Website des Österreichische Paralympische Committee, veröffentlichten (Medien) Berichten oder sonstigen Druckwerken oder Medien (auch in elektronischer Form bzw. in Sozialen Medien), Werbeeinschaltungen. Weiters kann der/die Fotograf:in diese Bilder als Referenz seiner Tätigkeiten ausweisen. Sollte der/die Teilnehmer:in dies nicht wünschen, nimmt er/sie diesbezüglich vor Beginn der Veranstaltung mit dem Österreichische Paralympische Committee entsprechend Kontakt auf.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grund unseres berechtigten Interesses an der Dokumentation der Veranstaltung im Sinne des Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO.
5.2. Online Spendensystem
Der/die Teilnehmer:in stimmt der Erfassung, Verwendung und Verarbeitung aller im Online-Formular angeführten Daten durch das Österreichische Paralympische Committee zum Zwecke der Abwicklung für die Spendenabsetzbarkeit zu. Damit die Spendenbeträge automatisch in der (Arbeitnehmer:innen) Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum und die Höhe des Spendenbetrages dem Finanzamt bekannt geben werden (Datenübermittlungspflicht laut § 4a Abs 4 lit d EstG). Ohne diese Daten kann die Spende nicht als Sonderausgabe im Zuge der (Arbeitnehmer:innen) Veranlagung abgesetzt werden.
Hinweise: Sie haben nach Art 13. Abs. 2 lit b DSGVO jederzeit das
- Recht auf Auskunft über die Daten nach Art. 15 DSGVO,
- Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art. 17 DSGVO,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten nach Art. 20 DSGVO,
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten nach Art. 21 DSGVO,
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 21 DSGVO,
- Entscheidungen, die nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen –
einschließlich Profiling – nach Art 22 DSGVO.
Der/die Teilnehmer:in hat das Recht die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit unter talentday@oepc.at zu widerrufen (Art 13 Abs 2 lit c DSGVO), wobei die Datenverarbeitung bis zum Widerruf aufgrund der vorherigen Einwilligung jedenfalls rechtmäßig erfolgt ist. Ungeachtet des Widerrufs kann aber die Datenverarbeitung aufgrund anderer Rechtsmäßigkeitsgründe weiterhin zulässig sein.
Der/die Teilnehmer:in hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. (Art. 13 Abs. 2 lit. D DSGVO). Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde, 1082 Wien, Wickenburggasse 8. Es besteht keine Absicht, die Daten der Teilnehmer für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen) zu verarbeiten (Art 13. Abs 2 lit f DSGVO).
Zum Schutz der personenbezogenen Daten hat das Österreichische Paralympische Committee, den Bestimmungen des Art 32 DSGVO entsprechend, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen.